Vermessungsbüro für Grundstückseigentümer,
über Bauherren bis hin zu Architekten.
Amtliche Vermessung
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure handeln unternehmerisch selbstständig, sind aber zugleich in bestimmten Aufgabenbereichen einer Behörde gleichgestellt, ähnlich wie ein Notar im Grundstückswesen, ein Schornsteinfeger im Brandschutz und ein Arzt im Gesundheitsschutz.
Dies ist Privileg und Verpflichtung zugleich. Alle amtlichen Handlungen sind genau nach den Gesetzen und Verwaltungsvorschriften zu bearbeiten, die auch für die Katasterbehörden gelten und werden durch die Bezirksregierung überwacht.
Amtliche vermessungstechnische Leistungen sind:
- Amtliche Gebäudeeinmessung (§ 16 VermKatG NRW)
- Grenzvermessungen (§§ 19, 20 VermKatG NRW)
- Amtliche Lagepläne zu Bauanträgen oder Baulasteintragungen (§§ 3, 18 BauPrüfVO NRW)
- Amtliche Bauüberwachungsmessungen (§ 83 BauO NRW)
Eine meiner wichtigsten Aufgaben als öffentlich bestellten Vermessungsingenieur ist das Vermessen von Grundstücksgrenzen. Sei es, dass Grenzen nicht bekannt sind und wieder sichtbar gemacht oder neue Grenzen gebildet werden müssen.
Grenztermin
Bei den amtlichen Vermessungsleistungen ist die örtliche Vermessung das augenscheinlich wichtigste. Aber das Ergebnis der Vermessung soll ja dem Grenzfrieden mit den Nachbarn dienen und im Zweifel gerichtsfest nachprüfbar sein! Deswegen ist der Grenztermin am Ende genauso wichtig wie der Vermessungstermin. Allen Grenznachbarn werden dort die Grenzen und Grenzzeichen angezeigt und erläutert. Die Ergebnisse werden in amtlichen Urkunden dokumentiert und beim zuständigen Katasteramt archiviert.
Grenzvermessung
Häufig gehen Grenzzeichen durch Bauarbeiten im Grenzbereich verloren (Zäune setzen, Kabel verlegen etc.) oder Grenzzeichen sind durch Einflüsse der Vegetation unkenntlich geworden. Der Grenzverlauf ist Dir nicht genau bekannt, weil Du ein bereits durch Mauern, Hecken oder Zäune eingefriedetes Grundstück erworben hast? Musst Du jetzt aber wissen, wo die Grenzen genau verlaufen, sind wir für Dich da!
Teilvermessung
Oder Du hast ein Grundstück und willst davon einen Teil verkaufen? Dann benötigst Du die Teilung Deines Grundstückes im Grundbuch und dafür ist eine Teilungsvermessung erforderlich. Diese können wir für Dich erledigen. Wie geht das im Detail? Wie lange dauert das?
Wie lange dauert eines Grundstücksteilung?
Das kann man nicht verallgemeinert darstellen. Grundstücke können eine sehr unterschiedliche Entstehungsgeschichte haben und auch unterschiedliche Eigenschaften.
Die zeitliche Abwicklung kann von vielen Faktoren abhängen. Die Teilung eines Grundstücks mit komplizierten Eigentumsverhältnissen (z.B. umfangreiche Erbengemeinschaften) kann wegen der Beteiligung vieler Personen länger dauern. Bei bebauten Grundstücken ist die Genehmigung des Bauamtes notwendig, damit durch die Teilung kein Verstoß gegen Baurecht produziert wird. Manchmal ist das zwar unvermeidbar, aber dann kann möglicherweise mit Hilfe von Baulasten die Teilung dennoch genehmigt werden. Mit dem Fertigstellen der Vermessung ist noch nicht alles erledigt: Das Katasteramt benötigt Zeit für die Einarbeitung unserer Ergebnisse in die Katasterkarte und danach muss das Grundbuchamt dessen Ergebnisse noch in das Grundbuch übernehmen.
Erst dann kann der Übertragungs- oder Kaufvertrag vollzogen werden.
In ganz unkomplizierten Fällen kann die Teilung wenige Wochen dauern und in schwierigen Fällen einige Monate. Nenne uns einige markante Details, dann können wir den Zeitbedarf genauer erläutern.
Üblicherweise werden Vermessungsergebnisse in Lageplänen dokumentiert. Amtliche Lagepläne nehmen dabei eine Sonderstellung ein, weil diese den Genehmigungsbehörden als geografische Grundlage für Ihre Entscheidungsfindung dienen. Amtliche Lagepläne werden benötigt bei:
- der Genehmigung von Bauvorhaben (§ 3 BauPrüfVO)
- der Genehmigung von Teilungen bebauter Grundstücke (§ 17 BauPrüfVO)
- der Eintragung von Baulasten (§ 18 BauPrüfVO)
Die Anfertigung amtlicher Lagepläne beschränkt sich nicht auf die Darstellung von Vermessungsergebnissen (z.B. der Gelände-, Straßen- und Gebäudehöhen), sondern beinhaltet auch die in einem einzigen Plan dargestellte Zusammenfassung grundstücksbezogenen genehmigungsrelevanter Informationen unterschiedlicher Behörden (z.B. Grundstücksgrenzen, Bebauungsplan), der Planungsbüros (z.B. Bauprojekte), des Grundbuches (Eigentumsangaben) sowie der Ver- und Entsorgungsunternehmen (Kanalleitungen, Ferngasleitungen etc.). Die Überprüfung der gesetzlichen Vorgaben durch Berechnung und Darstellung der Abstandsflächen (§ 6 BauO NRW), der planungsrechtlichen Festsetzungen (Baugrenzen, Grund- und Geschossflächenzahl, §§ 19 ff BauNVO) und der Erschließung (§ 4 BauO NRW) ist eine anspruchs- und verantwortungsvolle Aufgabe.
Die Beratung der Bauherren und auch der Projektplaner unter besonderer Berücksichtigung der Wechselwirkung von Entscheidungen bezüglich Genehmigungsfähigkeit, Projektkosten und Zeitbedarf steht bei uns im Vordergrund.
Die Landesbauordnung ermächtigt die Bauaufsichtsbehörden, durch Kontrollen die genehmigungskonforme Errichtung der Bauwerke zu überprüfen und sicherzustellen. Dazu bedient sie sich sachverständiger Experten, z.B. öffentlich bestellter Vermessungsingenieure, wenn es um geometrische Fragestellungen geht: Sind die genehmigten Höhen eingehalten? Stimmen die Grenzabstände? Wir überprüfen Deine Baustelle und stellen eine Bescheinigung zur Vorlage bei den Behörden aus. Damit die Baustelle nicht stillgelegt wird!
Neu errichtete oder im Grundriss nennenswert veränderte Gebäude müssen gemäß § 16 VermKatG NRW amtlich eingemessen werden, damit der Gebäudebestand so im Geobasisinformationssystem abgebildet werden kann, wie es für die Bürger und Nutzer erforderlich ist. Du kommst dieser gesetzlichen Verpflichtung nach, indem Du beim Katasteramt oder bei einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, z.B. bei mir, den Antrag auf Gebäudeeinmessung stellst.